Olaf Wittrock

ESG report #58: Neue Aufgaben ab 2023 I Mangelndes Vertrauen in ESG-Daten

Liebe Leserinnen und Leser, zum Jahresende soll die EU-Offenlegungsverordnung – kurz SFDR – bei Fonds komplett umgesetzt sein. Heißt: Pünktlich zum neuen Jahr müssen Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierfirmen diese bei ihrer Anlageberatung zusätzlich beachten. §34f-Finanzanlagenvermittler bleiben dabei aber noch ante portas. Unverändert bleibt hingegen leider noch immer der Mangel einer verbindlichen
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